7. Gemeinsames Lernen

Seit dem Schuljahr 2014/2015 haben alle Kinder mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Förderung einen Rechtsanspruch auf Beschulung an einer wohnortnahen Regelschule.

Die Freiherr-vom-Stein Grundschule sieht sich dieser neuen Herausforderung gut gewachsen. Bereits seit Jahren unterrichten wir Schülerinnen und Schüler mit geringen oder gar keinen Deutschkenntnissen in unseren Klassen. Wir sind es gewohnt, differenziert zu unterrichten und so individuell auf den Förderbedarf jedes einzelnen Schülers einzugehen.

Sonderpädagogische Förderbedarfe

An der Freiherr-vom-Stein Schule werden Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Bereichen

  • Sprache,
  • Lernen
  • Emotionale und soziale Entwicklung
  • Sehen und
  • Hören und Kommunikation

gefördert. Dabei unterstützt uns unsere Sonderpädagogin.

Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Bereichen, geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung werden an entsprechenden Schwerpunktschulen oder entsprechenden Förderschulen gefördert.

Jeder Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, der an der Freiherr-vom-Stein-Schule gefördert wird, erhält in Absprache mit den Eltern dreimal im Jahr (15. September, 15. Dezember und 15. März) einen individuellen Förderplan, in dem realistische Förderziele festgelegt sowie eine genaue Aufgabenverteilung zwischen Klassenlehrer, Sonderpädagogen und Eltern getroffen werden.

Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Bereichen Sprache sowie emotionaler und sozialer Entwicklung werden nach den Richtlinien der Grundschule zielgleich unterrichtet und erhalten entsprechende Zeugnisse. Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Bereich Lernen werden gemäß der „Unterrichtsvorgaben Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen“ zieldifferent unterrichtet und erhalten ein entsprechendes Zeugnis.

Umsetzung der individuellen Förderung im Unterricht

Ein zentrales Grundprinzip des Gemeinsamen Lernens ist es, dass alle Kinder trotz ihrer individuellen Besonderheiten und Unterschiede möglichst oft an gemeinsamen Fragestellungen bzw. gemeinsamen Themen arbeiten.

Kinder mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung erhalten innerhalb des Klassenunterrichts spezielle Angebote und Materialien, die sich an ihren besonderen Entwicklungsbedürfnissen orientieren.

Vor allem beim Förderbedarf Lernen kann es nötig sein, dass einzelne oder mehrere Schüler in einem Differenzierungsraum gefördert werden. Diese Kleingruppen können jahrgangsübergreifend zusammengesetzt sein und orientieren sich am individuellen Förderbedarf der Schüler, nicht an deren Alter oder Klassenzugehörigkeit. Es kann sinnvoll sein, Schülerinnen und Schüler ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in die Kleingruppen einzubeziehen, um auch solchen Schülern Gelegenheit zu geben, einzelne Unterrichtsinhalte nachzuarbeiten oder zu vertiefen.

Beratung

Im Rahmen des Gemeinsamen Lernens führen die Klassenlehrer einen Großteil der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischen Unterstützung durch. Sie orientieren sich dabei an den mit dem Sonderpädagogen und den Eltern vereinbarten Förderplänen. Darüber hinaus berät der Sonderpädagoge die Klassenlehrer in Bezug auf deren sonderpädagogische Förderarbeit. Darüber hinaus bietet der Sonderpädagoge individuelle Beratung für die Eltern aller Schülerinnen und Schüler an. Er unterstützt bei Erziehungsfragen und vermittelt erste Kontakte zu weiteren Hilfssystemen der außerschulischen Förderung wie Sportvereinen, Therapeuten, Kliniken, Ärzten und Jugendamt.

Vernetzung

Gemeinsames Lernen und sonderpädagogische Förderung können nur dann erfolgreich sein, wenn alle beteiligten Pädagogen an einem Strang ziehen, Synergien genutzt werden und außerschulische Unterstützung wo möglich in Anspruch genommen wird.

Um dieses Ziel zu erreichen leitet die Sonderpädagogin die Zusammenarbeit aller an der Freiherr-vom-Stein Schule arbeitenden Pädagogen an. So finden zwischen Schulleitung, Klassenlehrern, Sozialarbeiter, Sozialpädagogin, den Mitarbeitenden der OGS und der Sonderpädagogin regelmäßig Teamsitzungen zum Austausch über die von ihnen geförderten Kinder statt (sogenanntes „Förderteam“). Darüber hinaus nehmen Mitglieder des „Förderteams“ bei Bedarf Kontakt mit außerschulischen Stellen wie dem Jugendamt, Trägern der freien Jugendhilfe, Sportvereinen, Therapeuten, Ärzten, Kliniken und der Kinderanwältin auf.